Grenzüberschreitender Personenkraftverkehr: Berücksichtigung 12-Tage-Regelung

Wir entwickeln unsere Leistungen rund um den digitalen Tachographen beständig weiter. Heute haben wir gute Neuigkeiten für Busunternehmen: Unser Online-Portal hat die Berücksichtigung der 12-Tage-Regelung nach Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 im Griff.

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Grenzüberschreitender Personenkraftverkehr: Berücksichtigung 12-Tage-Regelung

08. Juli 2020

Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 erlaubt es Busfahrern im grenzüberschreitenden Fernverkehr, die Wochenruhezeit erst nach zwölf Tagen zu nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Busreise mindestens 24 Stunden in einem anderen Land durchgeführt wird, der Fahrer vor dieser 12-Tage-Woche eine Wochenruhezeit von 45 Stunden hatte und anschließend zwei regelmäßige Wochenruhezeiten einlegt (oder eine regelmäßige und eine reduzierte, also mindestens 69 Stunden).

Unser Telematikportal kann die 12-Tage-Regelung automatisch erkennen und berücksichtigt dies bei der Berechnung von Verstößen (ebenfalls neu im Portal: Ausgabe des Schweregrads bei Verstößen). Dies spiegelt sich auch bei der Anzeige der (Rest-)Lenk- und Ruhezeiten auf dem Fahrerdisplay wider (beispielsweise bei Nutzern unserer YellowNavAssist 790 Lösung).

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